Kabinett beschließt Lockerung des Energieeffizienzgesetzes
Wichtige Fakten
- • Kabinett beschließt Änderungen im Energieeffizienzgesetz.
- • Berichtspflichten für Firmen werden reduziert.
- • Wirtschaft soll um über drei Milliarden Euro entlastet werden.
- • Energiemanagement-Pflicht gilt erst ab 23,6 GWh Verbrauch.
- • Übergangsfrist für Rechenzentren wird von zwei auf vier Jahre verlängert.
Hintergrund der Reform
Das Bundeskabinett hat am 24. Juni 2026 Änderungen am Energieeffizienzgesetz beschlossen. Ziel ist es, Vorgaben zum Energiesparen für Unternehmen und Behörden zu lockern. Berichtspflichten sollen reduziert, Übergangsfristen verlängert und Maßnahmen auf größere, energieintensive Unternehmen konzentriert werden.
Entlastung für die Wirtschaft
Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) erwartet eine Entlastung der Wirtschaft um „mehr als drei Milliarden Euro“. Die Pflicht zur Einführung von Energie- oder Umweltmanagementsystemen soll künftig erst für Unternehmen ab einem Energieverbrauch von 23,6 Gigawattstunden jährlich gelten. Für neue Rechenzentren wird die Übergangsfrist zur Einhaltung der Effizienzvorgaben von zwei auf vier Jahre verlängert.
Reaktionen der Wirtschaftsverbände
Der Deutsche Mittelstands-Bund begrüßte das Gesetz als „Schritt in die richtige Richtung“, kritisierte aber die Beibehaltung einer Deckelung des Energieverbrauchs. Auch DIHK-Präsident Peter Adrian forderte weitere Erleichterungen auf EU-Ebene. Der Bundesverband Nachhaltige Wirtschaft bezeichnete die Änderungen hingegen als „Rückschritt“ und verwies auf ungenutzte Potenziale bei Abwärme und Energieeffizienz.
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