Gesetzentwurf zur Stärkung der Freiwilligendienste: Prien kündigt Dialog mit Ländern an
Wichtige Fakten
- • Bildungsministerin Prien will 2026 Gesetzentwurf für Freiwilligendienste vorlegen
- • Gesetz soll Bundeswehr, Bundesfreiwilligendienst und Katastrophenschutz besser koordinieren
- • Caritas und Grüne begrüßen Vorhaben, fordern aber verlässliche Finanzierung
- • Bei Wehrpflicht-Einführung soll Basis für modernen Zivildienst bereits geschaffen sein
- • Regierung setzt zunächst auf freiwillige Meldungen, später mögliche Bedarfswehrpflicht
Gesetzentwurf zur Stärkung der Freiwilligendienste
Bundesbildungs- und Familienministerin Karin Prien (CDU) hat angekündigt, noch in diesem Jahr einen Gesetzentwurf vorzulegen, der Gesellschaftsdienste besser koordinieren und stärken soll. Laut einem Bericht der Rheinischen Post geht es dabei insbesondere um die Bundeswehr, den Bundesfreiwilligendienst, Jugendfreiwilligendienste sowie den Zivil- und Katastrophenschutz. Die Ministerin wird dazu einen intensiven Dialog mit den Ländern führen.
Vorbereitung auf mögliche Wehrpflicht
Prien betonte, dass zwar aktuell kein Zivildienst existiert, solange es keine Wehrpflicht gibt. Falls diese doch eingeführt werden sollte, will die Ministerin jedoch bereits die Basis für einen modernen Zivildienst geschaffen haben. Die Regierung setzt zunächst darauf, die Bundeswehr durch freiwillige Meldungen aufzustocken; sollte dies nicht ausreichen, könnte später eine Bedarfswehrpflicht folgen.
Bundeswehr an Schulen und politische Reaktionen
Zugleich sprach sich Prien dafür aus, dass Jugendoffiziere der Bundeswehr an Schulen über die geopolitische und sicherheitspolitische Lage informieren. Dies solle die Bereitschaft der Menschen wecken, sich für Deutschland und seine Sicherheit zu engagieren. Die Präsidentin des Deutschen Caritasverbandes, Eva Maria Welskop-Deffaa, begrüßte Priens Ankündigung und bezeichnete ein Freiwilligendienst-Stärkungsgesetz als "überfällig". Die Grünen fordern zugleich eine bessere Finanzierung und kritisieren, dass eine neue gesetzliche Grundlage allein die bestehenden Probleme nicht lösen werde.
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