Verfahren gegen mutmaßliche Combat-18-Rädelsführer eingestellt
Wichtige Fakten
- • Landgericht Dortmund stellt Verfahren nach 25 Verhandlungstagen ein
- • Vier Angeklagte zahlen je 500 Euro an gemeinnützige Einrichtung
- • Bundesanwaltschaft klagte 2024 wegen Fortführung der verbotenen Gruppe
- • Gruppe Combat 18 wurde 2020 von Innenminister Seehofer verboten
- • Angeklagte sollen Leistungsmärsche und Rechtsrockkonzerte organisiert haben
Prozess gegen mutmaßliche Neonazi-Rädelsführer beendet
Das Landgericht Dortmund hat das Verfahren gegen vier Männer, die der Fortführung der verbotenen rechtsextremen Gruppe 'Combat 18 Deutschland' beschuldigt wurden, vorläufig eingestellt. Nach Informationen von Report Mainz müssen die Angeklagten jeweils 500 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen, um das Verfahren zu beenden. Staatsanwaltschaft und Verteidigung hatten der Einstellung zugestimmt, da das Gericht bei einer Verurteilung nur mit einer Geldstrafe rechnete und die Verfahrenslänge als unverhältnismäßig erschien.
Vorwürfe der Bundesanwaltschaft
Die Bundesanwaltschaft hatte die vier Männer 2024 angeklagt, weil sie als mutmaßliche Rädelsführer den organisatorischen Zusammenhalt der verbotenen Vereinigung aufrechterhalten haben sollen. Ihnen wurden unter anderem die Organisation von 'Leistungsmärschen', Aufnahmeverfahren, Rechtsrockkonzerten sowie der Vertrieb von Tonträgern und Kleidung mit Bezug zu Combat 18 vorgeworfen. Die Gruppe war im Januar 2020 vom damaligen Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) verboten worden, da sie sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung richtete und als nationalsozialistisch eingestuft wurde.
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