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Inland 14.04.2026, 10:01 Aktualisiert: 14.04.2026, 12:25

Rechtsextremistin Liebich wehrt sich gegen Auslieferung nach Deutschland

Rechtsextremistin Marla-Svenja Liebich lehnt Auslieferung nach Deutschland ab.

Wichtige Fakten

  • Rechtsextremistin Marla-Svenja Liebich lehnt Auslieferung nach Deutschland ab.
  • Ein tschechisches Gericht muss über die Auslieferung entscheiden.
  • Das Verfahren kann bis zu drei Monate dauern.
  • Liebich sitzt in Pilsen in Auslieferungshaft.
  • Sie war wegen Volksverhetzung zu 18 Monaten Haft verurteilt.

Auslieferungsverfahren gegen Rechtsextremistin

Die in Tschechien festgenommene Rechtsextremistin Marla-Svenja Liebich weigert sich, nach Deutschland ausgeliefert zu werden, wie die Staatsanwaltschaft Halle mitteilte. Ein tschechisches Gericht muss nun über die Auslieferung entscheiden, ein Verfahren, das sich laut Angaben bis zu drei Monate hinziehen kann.

Hintergrund der Festnahme

Liebich war Anfang April im tschechischen Schönbach nahe der deutschen Grenze gefasst worden, nachdem sie im August untergetaucht war, um eine 18-monatige Haftstrafe wegen Volksverhetzung in Chemnitz nicht anzutreten. Bei ihrer Festnahme versuchte sie noch, mit einem E-Roller zu fliehen. Aktuell befindet sie sich in Auslieferungshaft in Pilsen.

Rechtsstaatliche Herausforderungen

Der Fall Liebich wirft Fragen nach der Effektivität des Rechtsstaats im Umgang mit Extremisten auf, wie im ARD-Podcast "Extrem rechts" thematisiert wird. Trotz zahlreicher Ermittlungsverfahren gegen Rechtsextremisten bleiben Urteile oft aus, was Betroffene verzweifeln lässt.

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