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Inland 27.08.2026, 06:16 Aktualisiert: 27.08.2026, 08:01

Sicherheitslücke in deutschen Mobilfunknetzen: Sensible Gerätedaten auslesbar

Sicherheitslücke in deutschen Mobilfunknetzen entdeckt.

Wichtige Fakten

  • Sicherheitslücke in deutschen Mobilfunknetzen entdeckt.
  • Anrufer können IMEI und Smartphone-Modell vor Annahme auslesen.
  • Verfassungsschutz hält Lücke für sicherheitsrelevant.
  • Zuständige Netzbetreiber haben Maßnahmen ergriffen oder angekündigt.

Entdeckung der Sicherheitslücke

Eine Recherche des Bayerischen Rundfunks (BR) hat eine Sicherheitslücke in deutschen Mobilfunknetzen aufgedeckt: Bei Telefonanrufen werden sensible Daten des angerufenen Geräts bereits vor der Annahme des Gesprächs übermittelt. Darunter fallen die 15-stellige IMEI-Kennnummer sowie Angaben zu Smartphone-Modell und Betriebssystemversion. Diese Informationen sind für Angreifer wertvoll, da sie gezielte Cyberangriffe mit Spionagesoftware ermöglichen können.

Reaktionen von Behördenseite

Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) stuft die Lücke als „sicherheitsrelevant“ ein. Laut BfV ist es nahezu sicher, dass fremde Nachrichtendienste solche Informationen bereits für ihre Zwecke nutzen. Zudem experimentieren Sicherheitsforscher mit vergleichbaren Methoden, und auch das Verteidigungsministerium warnt vor der möglichen Erstellung von Bewegungsprofilen anhand der IMEI.

Debatte in Politik und Fachwelt

Der deutsche Bundestagsabgeordnete Roderich Kiesewetter (CDU) wurde in der Recherche als Vorzeigebeispiel genutzt: Seine IMEI und sein Gerätemodell ließen sich auslesen. Er bezeichnete dies als gravierendes Einfallstor für ausländische NATO-Mitglieder. Auch die Mobilfunk-Standardisierungsorganisationen sehen hierfür keine Berechtigung in den Protokollen.

Konsequenzen der Netzbetreiber und Appelle

Die Netzbetreiber Telekom, Vodafone und Telefónica wurden über die Schwachstelle informiert. Vodafone hat die Datenübertragung bereits eingeschränkt, die Telekom angekündigt, ihr Netz anzupassen, und Telefónica sagt, technische Maßnahmen umgesetzt zu haben. Unklar bleibt, warum eine Überprüfung nicht schon früher erfolgt ist.

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