Unterhaltsvorschuss: Prien will Zahlung ab 16. Lebensjahr streichen
Wichtige Fakten
- • Staatlicher Unterhaltsvorschuss soll künftig nur bis 15 Jahre gezahlt werden.
- • Kosten haben sich seit 2017 vervierfacht.
- • Bislang können Alleinerziehende Vorschuss bis 18. Lebensjahr erhalten.
- • Entzug des Führerscheins bei falschen Unterhaltsangaben möglich.
- • Hälftige Kindergeldanrechnung ist vorerst nicht finanzierbar.
Unterhaltsvorschuss soll auf 15. Lebensjahr begrenzt werden
Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) plant, den staatlichen Unterhaltsvorschuss für Kinder zukünftig nur noch bis zum vollendeten 15. Lebensjahr zu gewähren, wie sie der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) mitteilte. Der Vorschuss wird vom Staat ausgelegt, wenn ein Elternteil nach einer Trennung den Unterhalt nicht zahlt. In den letzten Jahren haben sich die Ausgaben für die Kommunen vervierfacht. Vor der Reform 2017 war der Vorschuss nur bis zum 12. Geburtstag und auf 72 Monate begrenzt. Aktuell können Alleinerziehende ihn ohne zeitliche Begrenzung bis zum 18. Lebensjahr erhalten.
Härtere Verfolgung säumiger Zahler geplant
Länder und Kommunen sollen die Eintreibung effizienter gestalten, etwa durch den möglichen Entzug des Führerscheins bei falschen Angaben oder fehlender Auskunft. Die hälftige Anrechnung des Kindergeldes ist laut Prien kurzfristig nicht finanzierbar, trotz entsprechender Vereinbarung im Koalitionsvertrag von Union und SPD. Zudem kündigte Prien Kürzungen beim Elterngeld an: Die maximale Bezugsdauer soll von 14 auf 12 Monate sinken.
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