Einigung bei Gebäudemodernisierungsgesetz: Vermieter bald an Heizkosten beteiligt
Wichtige Fakten
- • Einigung zwischen Union und SPD bei Reform des Gebäudemodernisierungsgesetzes.
- • Vermieter sollen künftig Netzentgelte, CO₂-Kosten und Biogasquotenhälftig tragen.
- • 65-Prozent-Regelung für erneuerbare Energien entfällt ersatzlos.
- • Heizungen müssen ab 2029 fakultativen Biokraftstoff-Mix nutzen (Vier-Stufen-Plan bis 2040).
- • Förderung für Heizungstausch bleibt bestehen, Verkaufsverbot nur für neue Anlagen.
Einigung erzielt
Nach langen Verhandlungen haben sich Union und SPD auf eine Reform des Gebäudemodernisierungsgesetzes geeinigt, das das bisherige Heizungsgesetz ablöst. Kern der Einigung ist die Neuregelung der Kostenteilung: Künftig sollen sich Vermieter an Netzentgelten, CO₂-Kosten und Biogasquoten hälftig beteiligen, wenn sie weiterhin in fossile Heizungen investieren, wie Bundesjustizministerin Stephanie Hubig bestätigte.
Wegfall der 65-Prozent-Regelung
Die umstrittene 65-Prozent-Vorgabe für Erneuerbare bei neuen Heizungen entfällt. Stattdessen müssen neu installierte Anlagen ab 2029 schrittweise mindestens klimafreundlichen Brennstoff nutzen – vier Stufen bis 2040. Alte Anlagen bleiben verschont, unterliegen aber einer Grüngasquote ab 2028. Bundesbauministerin Verena Hubertz hob hervor, dass Klimaschutz durch gezielte Modernisierungsanreize wirtschaftlich vernünftig bleibe.
Unterstützung und Kritik
SPD-Fraktionschef Miersch lobte die Balance zwischen Vermieterverantwortung und Mieterschutz, während CDU-geführte Verbände die Regelung als „politische Hülle“ ablehnten. Eigentümerpräsident Warnecke warf der Regierung vor, an individuelle Risiken zu denken: „Was mieterfreundlich sich ausspricht, macht Ökologie unbezahlbar für Mensch und Mittelstand.“ Bei Umweltverbänden besteht Unmut; sie fordern konsequentere Fristen und finanzienstarke Steuer.
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