Bund und Länder einigen sich auf Entlastung der Kommunen
Wichtige Fakten
- • Bund übernimmt 80% der Kosten neuer Gesetze für Länder/Kommunen ab 200 Mio. Euro.
- • Regel 'Wer bestellt, bezahlt' gilt ab 1. September.
- • Kommunen könnten 2027 um 3 Mrd. Euro entlastet werden.
- • Sozialausgaben haben sich in zehn Jahren verdoppelt bis vervierfacht.
- • Bund stellt 450 Mio. Euro für Digitalisierung und Stellen in Justiz.
Grundsatzvereinbarung zur Kostenübernahme
Bund und Länder haben sich auf eine Finanzreform zur Entlastung der Kommunen geeinigt, die auf dem Prinzip 'Wer bestellt, bezahlt' basiert. Künftig übernimmt der Bund 80 Prozent der Mehrkosten, die durch Bundesgesetze bei Ländern und Kommunen entstehen, sofern diese jährlich mehr als 200 Millionen Euro betragen. Die Regelung tritt am 1. September in Kraft und zielt darauf ab, die stark gestiegenen Sozialausgaben zu dämpfen. Besonders betroffen waren das Bundesteilhabegesetz, die Kinder- und Jugendhilfe sowie das Unterhaltsvorschussgesetz, deren Kosten sich teils vervierfacht haben.
Entlastung und Rechtsstaatspakt
Laut Rheinland-Pfalz' Ministerpräsident Gordon Schnieder könnten die Kommunen bereits 2027 um etwa drei Milliarden Euro entlastet werden – mit steigender Tendenz. Neben der Finanzreform beschlossen Bund und Länder einen 'Pakt für den Rechtsstaat': Der Bund stellt 210 Millionen Euro für Digitalisierung und 240 Millionen Euro für zusätzliches Justizpersonal bereit. Im Gegenzug sagen die Länder zu, bis 2029 bundesweit 2.000 neue Richter, Staatsanwälte und Justizmitarbeiter einzustellen. Das Treffen fand in Berlin unter Leitung von Bundeskanzler Friedrich Merz und Niedersachsens Ministerpräsident Olaf Lies statt.
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